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Beschreibung für Zuggabeln
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und zugehörige Adapterkupplungen

1.      Allgemeines

Zuggabeln sind als Verbindungselemente zwischen Zugmaschine und Anhänger national nach § 22a StVZO und international nach EG – Richtlinie 94/20/EG genehmigungspflichtig.

Die Richtlinie 94/20/EG über mechanische Verbindungseinrichtungen vom 30.05.1994 wurde am 29.07.1994 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft mit der Vorgabe veröffentlicht, daß alle Mitgliedsstaaten binnen 18 Monaten – nach Annahme durch die nationalen Parlamente – diese Vorschrift in nationales Recht umwandeln. Ziel ist es, hiermit die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die Austauschbarkeit von Kraftfahrzeugen und Anhängern zu verbessern.

Alle MOLL-Zuggabeln erfüllen die oben genannte Richtlinie 94/20/EG und verfügen – soweit sie serienweise hergestellt sind – über eine EG-Typengenehmigung und eine Genehmigungskennzeichnung (EG-Nummer).

Da das EG-Genehmigungsverfahren nicht die Genehmigung von Einzel- oder Sonderzuggabeln vorsieht, werden diese Zuggabeln weiterhin mit einer nationalen Genehmigungskennzeichnung (TP-Nummer) versehen.

 

2.      Montagehinweise

Lageraugen

Bei der Lagerung von MOLL-Zuggabeln empfehlen wir vorwiegend die Verwendung von Silentbloc-Buchsen. Diese Gummi-Buchsen reduzieren erheblich den Verschleiß und Wartungsarbeiten; außerdem verbessern sie den Fahrkomfort.

Zuggabeln mit Silentbloc-Buchsen

Zur Befestigung der Zuggabelschere am Anhänger kommen vorwiegend Schrauben der Festigkeitsklasse 8.8 zum Einsatz. Beim Anziehen der Schrauben werden die Silentbloc-Buchsen geklemmt, wodurch eine horizontale Schwenkbewegung der Zuggabel gewährleistet ist.

Eine einmalige Fettung beim Zusammenbau erleichtert eine spätere Demontage. Permanentes Nachschmieren der Silentbloc-Buchsen ist für den sicheren Dauerbetrieb nicht notwendig.

Eine Schwenkbewegung der Zuggabel von ± 20° um den Drehpunkt kann die Silentbloc-Buchsen aufgrund der Klemmwirkung dauerhaft schädigen; weshalb von Zuggabelabsenkeinrichtungen abzusehen ist.

Zuggabeln mit Messing / Bronze – Verschleißbuchsen

Messing- oder Bronze-Verschleißbuchsen bieten eine (starre) Alternative zu den bereits oben erwähnten Silentbloc-Buchsen und ermöglichen den Betrieb von Zuggabelabsenkeinrichtungen – sind jedoch wegen der regelmäßigen Nachschmierintervalle während des Fahrbetriebes wartungsaufwendiger.

Bei der Montage muss darauf geachtet werden, dass die Zuggabel vertikal beweglich, in der Lenkachse des Anhängers jedoch spielfrei befestigt ist. Zur Befestigung der Anhängerschere verwendet man Federbolzen welche mit Scheibe-Kronenmutter-Splint oder Scheibe-selbstsichernde Skt.-Mutter gesichert werden.

 

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3.      Montage von zusätzlichen Befestigungsteilen

Das Anbringen von zusätzlichen Befestigungsteilen z.B. von Blindkupplungen, Höheneinstelleinrichtungen usw. darf nur an hierfür bauseits vorhandenen Bohrungen vorgenommen werden. Gleichfalls dürfen auch geeignete Klemmvorrichtungen verwendet werden.

4.      Höheneinstelleinrichtung

Eine Höheneinstelleinrichtung ist so anzubringen, dass die Zuggabel die Anforderungen bezüglich Höheneinstellung und Bodenfreiheit der Zugöse erfüllt.

Die Zuggabel darf keinesfalls den Boden berühren können. Die Bodenfreiheit der Gabel muss beim Herabfallen aus horizontaler (Zug-)Position mindestens 20 mm betragen.

Eine Höheneinstelleinrichtung muss so aufgebaut sein, dass eine einzelne Person ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen und dergl. mühelos die Zuggabel auf die Höhe des Fangmauls an der Zugmaschine einstellen kann.

Mit der Höheneinstellung muss sich die Zugöse aus der horizontalen Lage mind. 300 mm nach oben und 300 mm nach unten verstellen lassen. In diesem Bereich darf die Zuggabel stufenlos oder in Stufungen von höchstens 50 mm – gemessen an der Zugöse – verstellbar sein. Eine Höheneinstelleinrichtung darf die leichte Handhabung der Zuggabel nicht beeinträchtigen.

5.      Zugösenadapter

Für Anhängefahrzeuge mit Zuggabeln bietet die Fa. MOLL einen abnehmbaren Zugösenadapter (intern: Zwischenkupplung) an, um beispielsweise von einer 40er (mm) - Zugöse an der herkömmlichen Zuggabel auf eine 50er (mm) - Zugöse bzw. Schwerlastzugöse zu kommen. Damit wäre dann der Betrieb einer Zugmaschine mit Schwerlastfangmaul für 50er (mm) - Schwerlastzugbolzen zulässig ( siehe Katalogseite: 17 – 23 ).

Der Zugösenadapter lässt sich schnell und leicht an die bestehende Anhängerzuggabel montieren. Somit ist man wesentlich flexibler bei der Wahl der Zugmaschine, wenn diese z.B. lediglich mit einem „großen“  50er (mm) - Schwerlastzugmaul ausgestattet ist.

6.      Wartungshinweise

Die Gebrauchsdauer von Zuggabeln kann durch regelmäßige Wartung und mögl. schonenden Umgang entscheidend beeinflusst werden. Insbesondere gilt dies bei Einhaltung der erforderlichen Schmierintervalle bei den Lageraugen mit Messing / Bronze-Buchsen.

7.      Prüf- und Instandsetzungshinweise

Zuggabeln unterliegen – wie alle mechanisch beanspruchten Bauteile – betriebsbedingtem Verschleiß.Daher sind sie in regelmäßigen Abständen auf die folgenden Kriterien hin zu prüfen und ggf. instandzusetzen.

 

 

 

 

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8.      Befestigungs- u. Sicherungselemente

Alle Befestigungs- u. Sicherungselemente dürfen weder lose noch beschädigt sein. Gelöste Sicherungselemente sind entsprechend den vorgeschriebenen Anzugsmomenten anzuziehen, schadhafte Befestigungselemente sind auszutauschen.

9.      Lageraugen

Lageraugen dürfen weder seitliches Spiel haben noch ausgeschlagen sein. Verschlissene Buchsen sind sofort zu ersetzen.

10.     Schweißnähte, Zugösenschaft, Zuggabelstreben

Die Schweißnähte, der Zugösenschaft und die Längs- u. Querstreben dürfen keinerlei (optische) Beschädigungen aufweisen oder übermäßig stark angerostet sein. Deformierte Zuggabeln, solche mit Brüchen und Anrissen auch als Folge unsachgemäßen Betriebs sind nicht mehr verkehrssicher. Ausdrücklich untersagt ist das richten und ausbessern defekter Zuggabeln. Sie sind statt dessen auszutauschen

11.      Zugösen

Zugösen dürfen weder verschlissen noch beschädigt sein. Ausgeschlagene oder verschlissene Verschleißbuchsen sind rechtzeitig auszutauschen. Der Verschleiß am Zugöseninnendurchmesser darf bei einer 40er Zugösen max. 1,5 mm betragen (40 mm + 1,5 mm =41,5 mm). Bei 50er Zugösen hingegen dürfen an keiner Stelle mehr als 2,5 mm Abtragung gemessen werden. Neue Verschleißbuchsen sind fachgerecht in die Zugösenbohrung einzurollen. Ein Einschweißen bzw. Punktschweißen hingegen ist nicht zulässig. Der Verschleiß am Innendurchmesser bei Zugösen ohne Verschleißbuchse (z.B. Zugösen für NATO – Anhängekupplungen) darf an keiner Stelle des Durchmessers mehr als 2,5 mm betragen. Des weiteren darf der Verschleiß der Zugösenhöhe bei allen -Bauarten  nicht mehr als 2,5 mm betragen.

12.        Höheneinstelleinrichtungen

Höheneinstelleinrichtungen dürfen weder locker noch angerostet oder beschädigt sein. Schadhafte oder übermäßig korrodierte Bauteile der Verstelleinrichtung sind auszutauschen. Die Funktionsfähigkeit muss voll gewährleistet sein.

Bei Verwendung des oben beschriebenen Zugösenadapters (Zwischenkupplung) muss das zusätzliche Gewicht und die Länge durch dieses Zwischenstück im Hinblick auf die Höheneinstellung berücksichtigt werden. D.h. die unter dem Punkt Höheneinstelleinrichtung geforderten Werte für Bodenfreiheit beim Herabfallen der Zuggabel usw. müssen eingehalten werden, indem die Höheneinstelleinrichtung u.U. nachgestellt wird.

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© MOLL Zuggabel GmbH

letzte Änderung: 14.05.2007